Beitragsordnung
Die Mitglieder des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. sind gemäß §4 Abs.2 der Satzung des ESD zur Zahlung eines Beitrages verpflichtet.
I. Jahresbeitrag
1. Vollmitglieder 120,00 EUR
2. Vereine/ Verbände/ Organisationen 1
I. bis zu 100 Mitgliedern 150,00 EUR
II. bis zu 200 Mitgliedern 200,00 EUR
III. mehr als 200 Mitglieder 300,00 EUR
IV. mehr als 500 Mitglieder nach Absprache
3. Gruppen / Netzwerke 2 nach Absprache
II. Ermäßigter Jahresbeitrag
1. Fördermitglieder 60,00 EUR
2. ESD/GVS-Mitglieder 3 60,00 EUR
3. Kooperative Fördermitglieder 4 45,00 EUR
4. Treuemitglieder 5 18,00 EUR
5. Juniormitglieder 6 18,00 EUR
III. Beitragsfreie Mitgliedschaften
1. Ehrenmitglieder
2. Ruhende Mitgliedschaft 7
IV.Die Mitgliedsbeiträge der bestehenden Mitglieder bleiben unverändert
Erläuterungen zur Beitragsordnung
1. Vereine / Verbände / Organisationen
Der Beitrag für Vereine, Verbände und Organisationen, kurz Vereinigungen, umfasst die Nutzung der Service-und Dienstleistungen des ESD durch die Vorstände und Mitglieder der angeschlossenen Vereinigung. Ausgenommen ist die Nutzung der Leistungen der ESD-Exklusivpartner.
Der Vorstand der angeschlossenen Vereinigung erhält je Ausgabe maximal 5 Exemplare des Magazins „GewerbeReport“. Der Versand des GewerbeReports an alle Mitglieder der angeschlossenen Vereinigung bedarf einer gesonderten Absprache.
2. Gruppen /Netzwerke
Für Mitglieder von Gruppen oder Netzwerken, die nicht in einer organisierten Vereinigung zusammengeschlossen sind, können nach Absprache individuelle Einzelbeiträge vereinbart werden. z.B. Existenzgründer im Gründungsjahr, gegen Vorlage der Gewerbeanmeldung.
3. ESD/GVS-Mitglieder
Natürliche oder juristische Personen, die ebenfalls Mitglied im Gewerbeverband des Saarlandes – GVS e.V. sind.
4. Kooperative Fördermitglieder
Berechtigt natürliche oder juristische Personen, die ebenfalls Mitglied in einer dem ESD angeschlossenen Vereinigung (Verbände, Vereine, Organisationen etc.) sind, zur Nutzung der ESD-Exklusivpartner.
5. Treuemitglieder
Auf Antrag kann der Jahresbeitrag gesenkt werden, wenn die Mitgliedschaft im Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. mindestens 5 Jahre bestand hatte und
a. der Nachweis der Gewerbeabmeldung oder Geschäftsaufgabe bzw. Unternehmensübergabe erbracht wurde
oder
b. das 70. Lebensjahr vollendet wurde.
6. Juniormitglieder
Berechtigt für die Juniormitgliedschaft im Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. sind Studenten, gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung
7. Ruhende Mitgliedschaft
Der Vorstand kann Mitglieder auf Grund besonderer persönlicher Umstände maximal 2 Jahre beitragsfrei stellen






